Der Vorteil für Kunden: Ausgleichsabgabe sparen
Die Zusammenarbeit mit den Lebenshilfe Werkstätten Forchheim ist für die Auftraggeber mit handfesten Kostenvorteilen verbunden. Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Dabei wird die Arbeitsleistung des Fachpersonals zur Arbeits- und Berufsförderung berücksichtigt.
Der anrechenbare Betrag und das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen wird von den Werkstätten in jeder Rechnung ausgewiesen. Neben diesem monetären Benefit unterstützen Auftraggeber den sozial-rehabilitativen Auftrag der Werkstätten und damit Menschen mit Behinderung in der Region unmittelbar und direkt.
In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen.