Für Patienten mit geistiger Behinderung bringt der November große Erleichterung: Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus können sie sich von einer vertrauten Person begleiten lassen. Damit wurde einer seit Jahren bestehenden Forderung der Lebenshilfe entsprochen.
Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung haben im Krankenhaus besondere Bedürfnisse. Die neue Umgebung und medizinische Eingriffe sind für sie meist beängstigend und schwer zu verstehen, die Kommunikation mit dem Klinikpersonal ist insgesamt schwierig. So können gerade bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf rasch Versorgungsmängel auftreten, Diagnosen nicht gestellt und damit erforderliche Therapien unmöglich werden.
Selbst wenn sich Menschen mit Behinderung im Alltag gut zurecht finden, können sie im Krankenhaus überfordert sein. Eine begleitende Vertrauensperson ist da eine wertvolle Hilfe. Sie kann schon durch ihre bloße Anwesenheit beruhigend wirken und so die Kooperationsbereitschaft erhöhen. Außerdem kann sie bei sprachlich stark beeinträchtigten Patienten verschiedene Verhaltensweisen richtig deuten und dem Krankenhauspersonal wichtige Hinweise geben.
Mit den ab 1. November gültigen Regelungen werden neben den Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung der Vertrauensperson nun auch die Kosten der Begleitung selbst übernommen. Leisten nahe Angehörige oder Bezugspersonen aus dem engsten persönlichen Umfeld die Unterstützung, ist die Krankenkasse zuständig und gewährt Krankengeld zum Ausgleich des Verdienstausfalls. Sind es vertraute Personen eines Leistungserbringers, zum Beispiel Mitarbeiter der Werkstätten, wird die Begleitung vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert.