Diese Woche will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung beschließen. Die Fachverbände befürchten, dass die aktuellen Pläne zu einer Verschlechterung für erwachsene Kinder mit Behinderung führen werden.
„Würde das bisherige Kindergeld, das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll, direkt an die volljährigen Kinder mit Behinderung ausgezahlt, würden die 250 Euro gleich wieder vom Sozialamt einkassiert. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, kritisiert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, im Namen der Fachverbände.
Obgleich das Familienministerium in der Anhörung zum Gesetzentwurf am vergangenen Freitag mitteilte, dass diese Wirkung des Gesetzes nicht beabsichtigt sei, sind die Fachverbände tief besorgt. Denn auch die vom Familienministerium angedeutete Lösung würde voraussichtlich weitere bürokratische Hürden mit sich bringen.
Die Fachverbände fordern die Bundesregierung daher auf, den Kindergeldanspruch von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung in der jetzigen Form zu belassen. Die wichtige Ausgleichsfunktion des bisherigen Kindergeldes darf auf keinen Fall entfallen, geschmälert oder noch weiter verkompliziert werden. Die Familien seien auf die finanzielle Unterstützung von 250 Euro monatlich angewiesen.