Auch Menschen, die rechtlich betreut werden, besitzen das Recht auf ein Leben nach den eigenen Wünschen. Das reformierte Betreuungsrecht verpflichtet rechtliche Betreuer*innen dazu, mittels der Unterstützten Entscheidungsfindung den Willen der Betreuten zu ermitteln.
Bislang mangelte es jedoch an entsprechenden Formaten zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke hat der Lebenshilfe-Verlag nun zusammen mit dem Verein Leben mit Behinderung Hamburg geschlossen: Soeben ist die kostengünstige Arbeitshilfe BestimmtSelbst erschienen.
In einfacher Sprache werden verschiedene Teilaspekte, Wünsche und Vorstellungen unterschiedlicher Aufgabenbereiche ermittelt. Die Arbeitshilfe soll ehrenamtliche und Berufsbetreuer*innen bei der Willensermittlung unterstützen, damit auch Menschen mit rechtlicher Betreuung ein selbstbestimmtes Leben führen können.