Aufgaben und Ziele
Die Lebenshilfe ist eine Selbsthilfevereinigung. Sie entstand aus der Erkenntnis, dass staatliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, die Lebensverhältnisse der behinderten und hilfsbedürftigen Menschen wirkungsvoll zu verbessern. Die Lebenshilfe Forchheim hat nach ihrem Selbstverständnis folgende Aufgaben und Ziele:
- Sie vertritt die Anliegen und Interessen von Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Familien und Angehörigen.
- Sie fördert das Verständnis für die besonderen Herausforderungen, vor denen Menschen mit Einschränkungen und ihre Familien stehen.
- Sie setzt sich für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben ein, damit alle selbst entscheiden können, wie und wo sie leben, wohnen, arbeiten, lernen oder die Freizeit verbringen wollen.
- Sie setzt sich dafür ein, dass Menschen gleichberechtigt und so selbstbestimmt wie möglich in unserer Gesellschaft leben und teilhaben können. Dafür soll jede und jeder so viel Schutz und Hilfe wie nötig erhalten.
- Sie betreibt und trägt entsprechende Einrichtungen, Dienste und Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Beeinträchtigungen.
- Sie vertritt die sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder, Beschäftigten, Klienten und deren Familien und Angehörigen gegenüber Politik, Staat und Gesellschaft.
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Lebenshilfe ist eine Selbsthilfevereinigung. Sie entstand aus der Motivation und Erkenntnis, dass staatliche Maßnahmen allein nicht ausreichen, die Lebensverhältnisse von hilfsbedürftigen, beeinträchtigten und gefährdeten Menschen in einer Gesellschaft wirkungsvoll zu verbessern. In der Lebenshilfe sind organisiert:
- Menschen mit geistiger Behinderung,
- ihre Eltern, Sorgeberechtigten, Geschwister, weitere Angehörige oder andere ihnen nahestehende Menschen,
- diejenigen, die sich von Berufs wegen für Menschen mit einer Beeinträchtigung und ihre Angehörigen einsetzen,
- alle, die ehrenamtlich Kraft, Ideen und Zeit einbringen,
- Freundinnen, Freunde, Förderinnen und Förderer.
In erster Linie sieht die Lebenshilfe eine Verantwortung für Menschen mit geistiger Behinderung und für deren Angehörige. Sie bezieht aber auch anders beeinträchtigte, von Behinderung bedrohte und nicht betroffene Kinder und Erwachsene in ihr Betreuungs- und Beratungsangebot mit ein. Sie ist jeder und jedem Einzelnen in gleichem Maße verpflichtet.
Die Lebenshilfe gliedert sich in Bundesvereinigung, Landesverbände und Orts- bzw. Kreisvereinigungen. Sie sind rechtlich und wirtschaftlich unabhängig. Sie vertreten aber eine gemeinsame Grundhaltung. Insgesamt existieren zurzeit in der Bundesrepublik 493 Orts- und Kreisvereinigungen. Die Lebenshilfe unterstützt etwa 170.000 Menschen mit Behinderungen und ihre Familien.